
Im Titelbild dieses Beitrags seht Ihr Kim eingespannt in ihrem Schrägliegebrett, genannt Stehständer. Es ist nicht ihr liebstes, aber eines der wichtigsten Hilfsmittel, das unsere Kleine bereits Ihr eigen nennen darf. Naja, nicht ganz ihr eigen, schließlich klebt auf vielen Gerätschaften die Inventarnummer der Krankenkasse.
Ein paar kurze Sätze zu Stehständer: In diesem etwas martial wirkenden Gerät werden Kinder, die nicht selbständig stehen oder noch nicht mal sitzen können in die Vertikale gebracht. Man geht davon aus, dass das Aufrichten, Sitzen, Stehen und Gehen wichtig für die physische Entwicklung der Kinder ist. Zum Beispiel soll das Skelett insbesondere Gelenke und Wirbelsäule „Impulse“ in erhalten. Manche sagen, dass sich die Knochen dadurch verdichten. Die Vertikale Körperausrichtung hat auch für die Funktion der inneren Organe besonders des Verdauungssystems Bedeutung. Bei Kimi ist natürlich auch die Verbesserung der Kopfhaltung ein großes Thema für den Stehständer.
Aber kommen wir zurück zum Thema Krankenkasse. Wir sind jetzt in der gleichen Situation wie viele vor uns. Die am Anfang relativ problemlose und zügige Versorgung mit Hilfsmitteln (Reha-Buggy, Auto-Sitz usw.) kommt jetzt langsam ins stocken. Unser erstes Widerspruchsverfahren liegt seit letzter Woche in der Zuständigkeit des Sozialgerichts. Es geht in dem Fall um so genannte sensomotorische Einlagen. Kims Therapeuten und Ärzte haben diese Einlagen als Bestandteil der Therapie im Stehständer verordnet. Die Einlagen sind zur Stimulation der Fußsohlen speziell geformt. So soll die Bahnung motorischer Abläufe unterstützt werden. Die Krankenkasse meint jetzt, dass diese Einlagen trotz medizinischer und therapeutischer Begründung nicht für die Behandlung von Kim geeignet sind. Die Kostenübernahme wird abgelehnt. Viel teurere harte Orthesen (ähnlich einem Ski-Schuh) würden wahrscheinlich bezahlt werden, im Augenblick liegt bei Kim aber noch keine Fehlstellung vor, sodass die Einlagen die bessere Wahl wären.
Nun gut, wir haben also Klage gegen den Widerspruchsbescheid eingereicht. Was ich daraus gelernt habe:
- Für Klagen vor dem Sozialgericht braucht man als Privatperson keinen Anwalt.
- Für Klagen vor dem Sozialgericht von Privatpersonen gegen Krankenkassen fallen keine Kosten an.
- Im Falle eines verlorenen Prozesses fallen keine Kosten für den Kläger an. Nur Auslagen für Gutachten usw. müssen dann selber bezahlt werden.
In diesem unserem ersten Verfahren geht es weniger ums Geld eher ums Prinzip. Bitte drückt uns trotzdem die Daumen.
Bis neulich!
PS: Die Streitwerte werden schon bald in die Tausende steigen. 🙁